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Urheber und ausübende Künstler tatsächlich stärken!

Urhebervertragsrecht: ver.di appelliert an die große Koalition, Urheber und ausübende Künstler tatsächlich zu stärken.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD appelliert, bei der anstehenden Reform des Urhebervertragsrechts die Interessen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler zu stärken. In zwei inhaltsgleichen Briefen, die vom Deutschen Journalistenverband mitgetragen werden, warnen der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und sein Stellvertreter Frank Werneke davor, bei der geplanten Reform das eigentliche Ziel aus dem Auge zu verlieren und die vertragsrechtliche Position der Urheberinnen und Urheber sowie ausübender Künstlerinnen und Künstler sogar zu verschlechtern. Als Beispiele werden in den Schreiben der Auskunftsanspruch der schöpferisch Tätigen, das Verbandsklagerecht und die Ausgestaltung der Schlichtung genannt.

Innerhalb der Regierung sei derzeit der Auskunftsanspruch über die genutzten Werke durch eine vorgesehene »Regelung zu untergeordneten Beiträgen von Werken, Produkten oder Dienstleistungen« fast obsolet geworden. »Ein Anspruch auf Auskunft, der im zweiten Absatz eine Ausnahme für beinahe alle Bereiche enthält, hilft niemandem und wäre eine gesetzgeberische Farce«, warnt Frank Werneke. Auch das im Regierungsentwurf enthaltene Verbandsklagerecht droht im Gesetzgebungsverfahren unter die Räder zu kommen. Ebenso würde das bestehende Schlichtungsverfahren kaum wirksamer ausgestaltet werden.

»Die Große Koalition hat den Kreativen eine Stärkung der Durchsetzung ihrer Rechte versprochen. Jetzt könnten sogar Schwächungen ins Gesetz zu kommen. Die Frage der besseren Durchsetzbarkeit scheint vollkommen aus dem Fokus geraten zu sein«, moniert Werneke. Was als Stärkungsgesetz für Urheberinnen und Urheber begonnen wurde, droht jetzt ein Gesetz für die Verleger zu werden. »Wir erinnern die Regierung an ihr Versprechen gegenüber den Denkerinnen und Dichtern und appellieren nachdrücklich, diese Zusagen einzuhalten. Andernfalls sollten diese Regeln besser in ein Verlegerrechtsgesetz geschrieben werden, mit Urheberrecht hätte das nichts mehr zu tun«, so Werneke.

Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sind in ver.di in den Bereichen Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie in den Bereichen Rundfunk, Film, AV-Medien (RFAV / ver.di FilmUnion), Musik, Darstellende und Bildende Kunst organisiert. Insgesamt vertritt ver.di 45.000 Mitglieder aus den genannten Bereichen.

Die ver.di-Pressemeldung vom 25. Oktober 2016 kann als pdf-Datei auch von der Internetseite des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie geladen werden.

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