Der Streisand-Effekt: Damit wird das Phänomen bezeichnet, wenn der Versuch, unliebsame Informationen zu unterdrücken, das Gegenteil, nämlich noch größere Aufmerksamkeit, bewirkt. Ohne Frage hat die Prozesswut der Druckkostenzuschussverlage genau dies ausgelöst:
• Die Gründung des Fairlag Aktionsbündnisses.
• Eine informative Liste von Unternehmen, die von Autoren eine finanzielle Beteiligung verlangen, ist seit vier Jahren online – eine Ewigkeit nach Maßstäben des Internets. Trotz mehrerer Versuche konnte sie rechtlich nicht erfolgreich beanstandet werden, sie wurde über 40.000 Mal aufgerufen und an zahlreichen Orten im Netz verlinkt. (montsegur.de)
• Und eine regelmäßige öffentliche Debatte, wie etwa jetzt bei Fairer Buchmarkt.
Die betrügerischen Unternehmen, von denen wir gehört haben, bilden das eine, das extreme Ende des Spektrums. Zwischen den Selbstzahler“verlagen“ (oder besser: Dienstleistungsunternehmen) und den klassischen Verlagen bildet sich jedoch seit einigen Jahren ein besorgniserregender, immer größer werdender Graubereich. Dabei geht es nicht immer um finanzielle Beteiligung.
Viele Klein- und Kleinst-Verlage zeigen ebenso überraschende Kreativität in der Neudefinition der Verlagsleistungen und der Erwartungen an den Autor.
Sehen wir uns daher noch einmal an, wie das klassische Verlagsmodell aussieht:
Als Erstes verfasst der Autor sein Manuskript und übersendet es dem Verlag.
Ob zu diesem Zeitpunkt bereits ein Verlagsvertrag besteht oder ob durch die Annahme des Manuskriptes erst ein Vertrag ausgehandelt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Der Verlag wird das Manuskript nun lektorieren. Hierbei durchläuft der Text eine Politur. Im Lektorat wird nicht nur ein orthografisches Korrektorat vorgenommen. Es werden auch sprachliche Probleme aufzeigt, Unstimmigkeiten in der Motivation der Figuren, Schwächen in der Dramaturgie, Löcher in der inneren Logik, und dergleichen mehr. Gegebenenfalls wird auch ein Redakteur hinzugezogen, der inhaltliche Details (zum Beispiel technische, wissenschaftliche oder historische) überprüft.
Das Lektorat überlässt dem Autor alle Anmerkungen, Korrekturen und Verbesserungsvorschläge. Der Autor ist nicht verpflichtet, diese anzunehmen, wird das aber in den meisten Fällen als hilfreiche Unterstützung anerkennen.
Nach der Überarbeitung durch den Autor kommt das Manuskript in die Produktion, wo der Satz erstellt wird. Dieser Satz wird, früher als Druckfahne, heute als Ausdruck auf einzelnen Blättern, nochmals korrekturgelesen.
Das Buch wird mit einem speziell formulierten Klappentext versehen und mit einem eigens entworfenen Cover. Das Buch enthält eine ISBN-Nummer, es wird mittels Programmvorschauen und durch die Verlagsvertreter dem Buchhandel angepriesen. Dann wird das Buch gedruckt und an den Buchhandel geliefert. Der Autor erhält seine Belegexemplare, sowie einmal im Jahr eine Abrechnung der verkauften Exemplare und gegebenenfalls eine Ausschüttung seiner Tantiemen, soweit sie nicht einem etwaigen Vorschuss gegengerechnet werden.
Dies ist der übliche und minimale Ablauf, der die regulären Aufgaben des Verlages umfasst.
So arbeiten alle seriösen Verlage. Je nach Größe und je nach Programmplatz offerieren sie auch weitere Leistungen: Produktion von Werbemitteln wie Aufstellern, Lesezeichen oder Postern, das Anbieten des Autors für Lesungen, die Organisation von Lesereisen, das Versenden von Leseproben und Andrucken für die Presse, Blogs und Diskussionsforen, die Organisation von Interviews, den Weiterverkauf der Auslandslizenzen und anderer Nebenrechte und vieles mehr.
Zu beachten bei dieser Aufzählung ist: Die Arbeit des Autors ist nach der Fertigstellung und der folgenden Überarbeitung des Manuskriptes getan. Er ist für keine der anderen Aufgaben verantwortlich, ebenso wenig haben diese einen Einfluss auf seine Tantiemen, und noch weniger zahlt er irgendetwas für diese Leistungen. Sie sind das, was einen Verlag ausmacht.
Die erste goldene, notwendige Regel lautet: „Geld fließt nur vom Verlag zum Autor, niemals anders herum.“
In dem von mir betreuten Autorenforum MONTSEGUR liste ich Unternehmen auf – wir nennen sie bewusst nicht Verlage – die vom obigen, klassischen Verlagsprinzip abweichen. Dabei handelt es sich nicht notwendigerweise um Betrüger. Dies im Einzelfall zu definieren und zu belegen liegt außerhalb meiner Kompetenz. Aber es sind Unternehmen, die auf die eine oder andere Weise den Autor an ihrem Geschäftsrisiko beteiligen. Sie verlangen finanzielle Co-Finanzierung oder treten einige der Aufgaben an den Autor ab, die eigentlich der Verlag zu übernehmen – und zu zahlen – hätte.
Die noch vor wenigen Jahren übliche Argumentation eines notwendigen „Druckkostenzuschusses“ hört man kaum noch, nachdem die großen, effektiv betrügerischen Druckkostenzuschussverlage den Bogen überspannt hatten. Es ging nicht selten um vier- bis fünf-stellige Eurosummen, die zum Teil von den Autoren verlangt wurden, und auf diesen Betrug fallen glücklicherweise immer weniger Menschen herein.
Dennoch ist das Prinzip des Zuschusses – zumeist in Bereich einiger hundert Euro – noch immer weit verbreitet. Einige der Firmen gehen damit ganz offen um und erklären, dass sie damit irgendeine Art von Leistung abdecken. Die jeweilige Detailargumentation dafür ist unterschiedlich, aber der Effekt ist der einer Art Servicepauschale. Manchmal wird angeboten, man würde man diese Pauschale erstattet bekommen, sobald das Buch den entsprechenden Betrag erwirtschaftet habe.
Doch egal, wie man es dreht und wendet: Hier zahlt der Autor. Und ob er das Geld jemals wieder sieht, ist ungewiss. Die Firma beteiligt ihn an ihrem Geschäftsrisiko.
Die zweite goldene Regel lautet: „Die Aufgabe des Autors ist es, das Buch zu schreiben.“ Nicht, es zu lektorieren, nicht, es zu setzen, es zu drucken, es anzupreisen, es zu verkaufen, er zu lagern, oder es zu verschicken.
Wer nicht so dreist ist, Geld vom Autor zu verlangen, der spart einfach Leistungen ein. In einigen der Verträge, die wir zu sehen bekommen, weisen die Unternehmen darauf hin, dass sie kein Lektorat anböten. Dass sie aber – aus Qualitätsgründen – keine unlektorierten Texte annähmen. Was macht also der veröffentlichungsgierige Autor, der im Antwortschreiben gerade in den Himmel gelobt wurde? Er zahlt selbst für ein Lektorat. Und schon hat der Verlag etwas gespart.
In einem Fall wurde sogleich ein unverbindliches Angebot eines externen Lektoratsdienstes mitgeschickt. Das klingt wie eine nette Aufmerksamkeit. Bis auf die Tatsache, dass dieser Lektoratsdienst, wie sich herausstellte, dem gleichen Inhaber (wie der Verlag) gehört.
In anderen Firmen weist man darauf hin, dass man nur dann die Produktion des Werkes in Betracht ziehen würde, wenn der Autor sich auf eine „Mindestabnahmemenge“ festlegt. Statt also – wie es üblich ist – zehn, zwanzig oder dreißig Belegexemplare kostenfrei zu bekommen (bei Anthologie werken zwei bis fünf), soll man hier zum „Autorenpreis“ eine gewisse Anzahl, oft fünfzig, hundert oder zweihundert Exemplare selbst bestellen und natürlich bezahlen.
Wenn sich das für Sie verdächtig nach dem Angebot eines Printshops anhört, dann liegen Sie nicht weit daneben.
Andere Unternehmen haben das Prinzip der Mindestabnahme inzwischen mit einer sozialen Komponente variiert. Wir alle haben doch Facebook. Und hunderte von „Friends“. Also muss ich als Autor meine Mindestabnahme nicht mehr selbst zahlen. Es reicht, wenn ich eine Liste von fünfzig oder hundert Vorbestellungen meiner Verwandten und meiner „Friends“ besorge. Gelingt mir das, erklärt sich die Firma bereit, mein Buch zu drucken. Damit ist ihr dann nicht nur das finanzielle Risiko abgenommen, sondern gleich auch noch die Werbung! Wie praktisch. Aber nich für den Autor, die Autorin.
In jedem dieser Fälle geht es darum, dem klassischen Verlagsmodell auszuweichen, dem Unternehmen Risiko, Kosten und Arbeit zu ersparen.
„Geld fließt nur vom Verlag zum Autor, niemals anders herum“? Wir Autoren, wir, die wir Literaturwebsites und Diskussionsforen betreiben, wir, die Autorenverbände, wir vom Fairlagbündnis, wir alle haben schon viel Aufklärung betrieben und Staub aufgewirbelt. Durch den Erfolg unserer Aufklärung sehen sich diese Unternehmen gezwungen, sich der Aufklärung anzupassen. Da verwundert es also nicht, wenn Zuschüsse jeglicher Art immer seltener explizit gemacht werden. Auch werden Leistungen ausdrücklich und als „kostenfrei“ beworben, wie Lektorat, Satz, ISBN-Nummer oder Cover-Gestaltung – die aber natürlich vollkommen selbstverständlich sein müssten!
Im Gegenzug wird eine Art Vorschuss einbehalten, der zur Finanzierung genau dieser Dinge gedacht ist. In der Folge enthält der Vertrag dann eine Klausel, die erklärt, dass der Autor erst dann Tantiemen bekäme, wenn eine verkaufte Auflage von X überschritten würde. Bis dahin verbleiben sämtliche Umsätze beim Verlag. Raten Sie, wie häufig es Kleinverlage schaffen, die entsprechenden Verkaufsgrenzen zu überschreiten.
Man könnte also sagen: Ja, hier fließt kein Geld vom Autor zum Verlag.
Es fließt schlicht gar nichts mehr.
Was können wir tun, was müssen wir tun, wenn wir nicht zum Opfer werden wollen? Was müssen wir tun, um auch in Zukunft für das Schreiben fair bezahlt zu werden?
Ja, wir möchten unsere Position sichern. Wir müssen es. Aber das darf nicht bedeuten, konservativ zu sein. Denn die Zukunft erfindet sich jeden Tag neu, heute schneller als noch vor einigen Jahrzehnten.
Und daher müssen wir Teil davon sein, sie zu gestalten.
„Das Urheberrecht stärkt Meinungsfreiheit“
Fairlag-Erklärung deutscher, österreichischer und schweizerischer Autorenverbände
Gefahren einer Veröffentlichung in sogenannten Druckkostenzuschussverlagen / Selbstzahlerverlagen bzw. Pseudoverlagen
Mit großer Besorgnis über die unlauteren Praktiken von Verlagen, deren Verlagstätigkeit auf der Finanzierung ihrer Verlagsprodukte durch die von ihnen verlegten Autorinnen und Autoren beruht, und über die damit einhergehenden Auswirkungen weit über deren eigenes unmittelbares Tätigkeitsfeld hinaus wenden sich die unterzeichnenden Autorenverbände und literarischen Einrichtungen mit dieser gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit.
Immer öfter sehen sich Autoren-Interessenvertretungen mit Problemen konfrontiert, die aus der Zusammenarbeit von Autoren mit den in Deutschland als „Druckkostenzuschussverlage“ bezeichneten, in Österreich und der Schweiz als „Selbstzahlerverlage“ bekannten Verlagen entstehen, die gegenüber ihren Autoren gerne als „Dienstleister“ bzw. Verlage im üblichen Sinn auftreten und ihre von den Autoren selbst zu bezahlenden Dienstleistungen oft als branchenübliche Verlagsarbeit darstellen.
Zudem geht von solchen Verlagen, die im Angelsächsischen „Vanity Press“ (Eitelkeitsverlage) genannt werden, die große Gefahr der Aufweichung rechtlicher und qualitativer Standards aus. Denn die übliche Risikoteilung (für den Autor bei der Verfassung des Manuskripts, für den Verlag bei der Herstellung des Buchs und dessen Vertrieb und Bewerbung) gilt für sie nicht und die Zahlungsfähigkeit ihrer Autoren stellt das einzige Qualitätskriterium für das Zustandekommen ihrer Verlagsprogramme dar. Schlechte oder fehlende Lektoratsarbeit ist häufig zu beklagen. Für die Zahlung der geforderten Summen bieten die Verlage ihren Autoren oftmals nur ungenügende Gegenleistungen: Manuskripte werden gar nicht oder nur mangelhaft lektoriert, Gestaltung und Aufmachung der publizierten Werke sind unzulänglich, der Einsatz für ihren Vertrieb ist häufig praktisch gleich null.
Entsprechend wird der Ruf dieser Verlage eingeschätzt: „Nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen“ (vgl. LG Stuttgart, Az. 17 O 338/06).
Dessen ungeachtet werden junge und unerfahrene Autoren durch solche Verlage zu kostenpflichtigen Veröffentlichungen angeworben, für die bis zu fünfstellige Eurobeträge verlangt werden. Es soll ihnen nicht nur der Traum von einem schnellen Erfolg am Buchmarkt „ermöglicht“ werden, sondern es wird ihnen zugleich viel Geld für ein äußerst fragwürdiges Projekt abverlangt. Selbst durch einen Online-Gedichte-Generator erzeugte Manuskripte (vgl. ZDF-Sendung WISO vom 19.12.2006) wurden bereits angenommen, als „eindeutig empfehlenswert“ (unter Beilegung des Kostenangebots) eingestuft und zur Veröffentlichung empfohlen. Autoren wird aufgrund ihrer „erkauften Veröffentlichung“ oft die Chance genommen, auf dem Literaturmarkt und bei anderen Verlagen Fuß zu fassen. Sie sehen sich jeder Möglichkeit enthoben, ein eigenständiges literarisches Renommee zu entwickeln und sind aufgrund solcher Veröffentlichungen von manchen seriösen Literaturwettbewerben und Förderungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
Als Neulingen in der Literaturbranche sind sich viele der in solchen Verlagen publizierenden Autoren der Auswirkungen einer derartigen Publikation nicht bewusst. Wie selbstverständlich werden sie von den Verlagen, in denen ihre eigenfinanzierten Bücher erscheinen, über die Gefahren derartiger Publikationen auch nicht aufgeklärt. Die Unterzeichner, denen als Interessenvertreter von Autoren der Schutz von jungen und unerfahrenen Autoren nicht weniger wichtig ist als der ihrer etablierten Kollegen, sehen es als ihre Pflicht an, gegen diese Geschäftspraktiken unmissverständlich Stellung zu beziehen und junge und unerfahrene Autoren und die Öffentlichkeit auf diese Gefahren hinzuweisen. Dabei weisen die Unterzeichner darauf hin, dass eine Veröffentlichung in einem Druckkostenzuschussverlage völlig unabhängig von der literarischen Qualität der Publikation zu sehen ist. Es geht also darum, dass ein Autor, der nicht bei einem renommierten Publikumsverlag angenommen wird und deshalb in Kauf nimmt seine eigene Publikation zu bezuschussen, noch lange kein schlechter Autor ist. Allerdings machen sich die von uns kritisierten Verlage den Veröffentlichungswunsch eines Autors willkürlich zu Nutzen. Dies stößt auf unmissverständliche Kritik.
In einem auch auf diesem Sektor zunehmend umkämpften „Markt“ haben neue Technologien, insbesondere die digitalen Dienstleistungsmöglichkeiten (Print on demand, Electronic Publishing) in den vergangenen Jahren zu verstärkten Werbeaktivitäten der Druckkostenzuschussverlage bzw. Selbstzahlerverlage geführt. Die Unterzeichner stellen deren sehr zielbewusstes Werben in renommierten Tageszeitungen und auf Buchmessen um Autoren fest. Im Internet sind ihre Anzeigen auf den verschiedensten Foren, auf Websites und sogar bei Mailboxprovidern kaum zu übersehen. Kritische Äußerungen über sie werden nicht selten sofort mit juristischen Abmahnungen, Klagen, Einstweiligen Verfügungen bis hin zu Bestrafungsanträgen verfolgt.
Einschüchterung von Autorenverbänden, Verlagen und Schriftstellern
Wenngleich die Klagebegehren oft abgewiesen werden bzw. nicht erfolgreich sind, gehen mit ihnen nicht nur Arbeitsbelastungen einher, sondern sollen auch Autorenverbände, Verlage und Schriftsteller, die sich kritisch zu den Praktiken von Selbstzahlerverlagen bzw. Druckkostenzuschussverlagen äußern, eingeschüchtert werden. Es werden nicht selten Ängste um die Existenz von sich betrogen fühlenden Betroffenen bzw. Kritikern geschürt. In Einzelfällen haben heimliche Telefonaufzeichnungen und fingierte Anfragen Kritiker an den Rand des finanziellen Ruins getrieben bzw. „mundtot“ gemacht. Die Unterzeichner wenden sich entschieden gegen diese Einschüchterungstaktiken, die nach dezidierter Auffassung der Unterzeichner mit den Grundregeln des demokratischen Zusammenlebens unvereinbar sind.
Kritische Berichte in Internet-Verbraucherforen (sog. kommerzielle Verbraucher-Communities) werden nicht nur (im harmloseren Fall) durch Pseudo-User abgewertet, sondern oft durch Anwälte angegriffen. In diesem Fall geben die Forenbetreiber meist klein bei und sperren die Berichte. Dadurch wird eine öffentliche Auseinandersetzung selbst im Internet wirksam unterbunden. Die als „Bauernfängerei“ (ZDF) und „unlautere Machenschaften“ (FAZ) bezeichneten Geschäftspraktiken mancher Unternehmen sind jungen und unerfahrenen Autoren nicht sofort ersichtlich und eine Aufklärung wird auf diese Weise verhindert.
Indes werden junge Autoren sogar mit Gratis-Buchbänden versorgt, die aus der Irreführung von arrivierten Schriftstellern („Unlautere Machenschaften“, FAZ vom 28.4.1999), die dafür Beiträge zur Verfügung gestellt haben, herrühren. Die Unterzeichner kritisieren bereits seit vielen Jahren, dass sich die betreffenden Verlage zum Teil mit sehr renommierten Namen schmücken und in einzelnen Fällen sogar die Ansiedlung in die örtliche Nähe zu bedeutenden Literaturinstitutionen für ihre Zwecke nutzen. Auch mit täuschend ähnlichen Emblemen etwa zu renommierten Verlagen und vergleichbaren Mitteln wird an die Verdienste namhafter Literaten und Verlage sowie an große Traditionen und bekannte Namen angeknüpft – um „neue“ Autoren anzuwerben.
Fruchtbares Umfeld
Noch problematischer stellt sich die Situation dar, wenn dazu ein organisatorisches Umfeld geschaffen worden ist (vgl. Landgericht Frankfurt am Main vom 17.5.2005, Az: 2-03 O 730/04), in dem jungen und unerfahrenen Autoren die kostenpflichtige Veröffentlichung in solchen Verlagen empfohlen wird. Ähnlich funktioniert ein sogenanntes „freies Portal für Autoren“ im Internet, auf dem für selbstfinanziertes Publizieren in diesen Verlagen geworben wird, das aber dem Inhaber der beworbenen Verlage selbst gehört. Ferner fällt es Neulingen im Literaturbetrieb naturgemäß schwer zu beurteilen, welche Absichten hinter einem angeblich unabhängigen Schriftstellerverein stehen, der in großen Tages- und Wochenzeitungen Anzeigen schaltet und kostenlose Beratungen in Urheberrechts- und Vertragsfragen anbietet, der jedoch über kaum Mitglieder im Vergleich zu etablierten Autorenverbänden verfügt.
Druckkostenzuschussverlage/Selbstzahlerverlage und im besonderen Pseudoverlage kehren das Verlagsprinzip um. Die Unterzeichner verwahren sich ausdrücklich gegen Behauptungen, selbst Dichterfürsten und bekannte Schriftsteller hätten einst ihre Erstlingswerke selbst finanziert. Soweit dies überhaupt der Fall war, täuscht diese Ansicht über die von Autoren und Autorenverbänden in den letzten Jahrhunderten und Jahrzehnten hart erkämpften Rechtsnormen und Mindeststandards hinweg. „Verlegen“ kommt von „Vorlegen“. Wer etwas schreibt, hat es verdient, Geld dafür zu bekommen, und nicht, dafür zahlen zu müssen.
Die Unterzeichner betonen, dass nicht jeder Verlag, der mit Zuschüssen publiziert, schon ein Druckkostenzuschussverlag bzw. Selbstzahlerverlag im Sinne der in dieser Erklärung beschriebenen Verlagstätigkeiten ist, und dass es ihnen nicht darum geht, die unterschiedlichen Buchfinanzierungsmodelle auf ihre moralische Vertretbarkeit hin zu überprüfen. Sie sehen es jedoch als ihre Pflicht an, junge und unerfahrene Autoren auf die Problematik der Folgen für ihre beabsichtigte und/oder weitere schriftstellerische Tätigkeit und die breite Öffentlichkeit auf die problematische Qualität der Verlagsprodukte aus Druckkostenzuschuss- bzw. Selbstzahlerverlagen aufmerksam zu machen. Die Unterzeichner können nur ausdrücklich davor warnen, für Buchpublikationen bei solchen Verlagen Geld auszugeben. Das Verhältnis der Autoren zu ihren Verlegern und Lesern, die Errungenschaften von Autoren- und Verlagsrechten sowie von professioneller Verlagsarbeit und qualifizierten Produkten dürfen nicht durch Spekulationen dieser Verlage, die auf der Unerfahrenheit ihrer Autoren beruhen, aus den Angeln gehoben werden.
Gerichtsurteile, Beispielfälle, beteiligte Verbände und Hilfe zur Selbsthilfe:
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