Weil die VG Wort 1958 von Autoren und Verlegern gemeinsam gegründet wurde. Aus dem einfachen Grund, weil es um gemeinsame Interessen ging, die es zu vertreten galt.
Autoren und Verleger – ein Paar, von dem man oft genug sagen kann: sie können nicht ohne, sie können nicht miteinander. Während man aber von normalen Paaren weiß, dass beim Geld die Liebe aufhört, fing sie bei diesem Paar erst damit an. Inszenieren wir einen kleinen fiktiven Dialog aus dem Jahre 1957:
Autor ruft bei Verleger an.
Autor: Hallo, du Blutsauger.
Verleger: Was willst du? Etwa wieder Geld? Gibt’s nicht.
Autor: Du kannst nur an Geld denken.
Verleger: Woran sonst? Also, spuck’s aus.
Autor: Wir haben ein Problem.
Verleger: DU bist mein Problem.
Autor: Wir müssen etwas zusammen unternehmen.
Verleger: Was könnte das sein? Armdrücken? Catchen? Boxen?
Autor: Es geht um Geld.
Verleger (seufzt): Wusste ich doch.
Autor: In der Bibliothek leihen sie meine Bücher wie irre aus.
Verleger: DEINE Bücher? Du meinst wohl UNSERE… Moment mal. Was sagst du da?
Autor: Ja, und natürlich ist das prima und so, aber wenn ich mir anschaue, wie viele Leute mein Buch lesen ohne es zu kaufen …. Haben dir die Bibliotheksleute etwas dafür gezahlt? Ich meine, für das Ausleihen? Ich kenn jetzt schon 50 Leute, die das Buch gelesen, aber nicht gekauft haben. Ist ja schmeichelhaft, aber…
Verleger: Gezahlt? Die Bibliotheken? Wüsste ich.
Autor: Ich habe da angerufen und gesagt, dass das meine Arbeit ist, mit der sie da ihren Laden betreiben und dass ich dafür bezahlt werden möchte.
Verleger: Was haben sie gesagt?
Autor: Sie haben gelacht.
Verleger: Hm.
Autor: Dann haben sie gesagt, dass das doch Werbung sei. Ich soll mal schön dankbar sein und mich freuen, dass ich überhaupt gelesen werde.
Verleger: Aha.
Autor: Aber warum soll irgendjemand mein Buch kaufen, wenn er in der Bücherei umsonst …
Verleger: Unser Buch!
Autor: Herrje, unser Buch! Warum soll das jemand kaufen, wenn er es umsonst kriegt?
Verleger: Verstehe. Und was schlägst du vor?
Autor: Wir müssen unser Recht einklagen!
Verleger: Soso, auf einmal UNSER Recht. Aber klagen? Das kostet Geld. Außerdem sind Bibliotheken für arme Leute da.
Autor: Ich bin auch ein armer Leut.
Verleger: Mir kommen die Tränen.
Autor: Jetzt komm schon.
Verleger: Verstehe ich das richtig? Du willst dich mit einem Blutsauger und Kapitalisten, einem Ausbeuter und Bonzen zusammentun, um die armen Büchereien zu schröpfen.
Autor: Kann man das auch ein bisschen kollegialer formulieren?
Verleger: Klar, wir teilen den Gewinn 50:50.
Autor: WAS? Du eiskalter Mistkerl. Ich biete 10 %.
Verleger: Harharhar!
Die folgende Viertelstunde stellen wir uns wie eine in Technicolor gedrehte Basar-Szene vor. Schließlich:
Autor: Also gut, einverstanden. 70:30.
Verleger: Und wie nennen wir uns?
Autor: VG Autor.
Verleger: Vergiss es.
Autor: VG Literatur.
Verleger: Ach Gottchen, du kleiner Schreiberling. Hör zu, ich werde dir sagen, wie wir uns nennen …
Tja, so ist es natürlich nie gewesen. Aber Tucholsky hätte es gefreut.
In der VG Wort haben sich Autoren und Verleger zusammengetan, um gemeinsam ihre Interessen gegenüber Zweitverwertern ihrer Texte durchzusetzen.
Anm. d. Redaktion: Eine pauschale 70:30-Aufteilung (bzw. 50:50 bei wissenschaftlichen Werken) wurde vom BGHl im April 2016 in der bestehenden Form untersagt. Inzwischen gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die eine pauschale Beteiligung der Verlage wieder zulässt. Unter bestimmten Bedingungen! Dazu mehr in der Rubrik „Für ausgebuffte Hasen“. Außerdem gibt es noch einen Appendix mit praktischen Tipps, wie AutorInnen mit der neuen Situation umgehen können.