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Die VG Wort

Fragen und Antworten


Was ihr schon immer wissen wolltet, euch aber bisher nicht zu fragen getraut habt.

Die VG Wort – geliebt, gehasst, verdächtigt, unverstanden. Spätestens seit dem BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung wird die Rolle der Verwertungsgesellschaft leidenschaftlich diskutiert. Im Grunde geht es darum: wer bekommt was? Und wieso nicht viel mehr?

Fragen? Fairer Buchmarkt aktualisiert regelmäßig diese Seite, auf der ihr alles fragen könnt. Wir durchschnüffeln die Regularien, übersetzen sie in Normal-Deutsch und stellen die Antworten auf diese Seite. Dies wird wohlgemerkt keine Kommentarseite sein, auf der z. B. „Mondgesicht23b“ mal ordentlich Dampf ablassen kann. Daher gehen wir auch nur auf Fragen ein, die uns unter Klarnamen auf untenstehende E-Mail-Adresse gesendet werden. Wir werden die Frage dann mit abgekürztem Nachnamen (z.B. Katrin M.) präsentieren und beantworten.

Fragen an: kramer@fairerbuchmarkt.de

FÜR ANFÄNGER


  • Was ist das eigentlich, die VG Wort?

    • Eine von insgesamt dreizehn Verwertungsgesellschaften in Deutschland. Die VG Wort treibt Geld von denjenigen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen ein, die das „Wort“, also Texte direkt oder indirekt „zweitnutzen“.

      Im Wesentlichen sind das die Hersteller von Kopierern oder sonstigen Vervielfältigungsgeräten einerseits (entgegen allen Gerüchten werden auf Kopierern hauptsächlich Texte und nicht die Fotos nackter Hinterteile vervielfältigt) und die Bibliotheken andererseits. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob euer Text tatsächlich kopiert wird. Allein, dass es möglich ist, macht Euch vor dem Gesetz zu Begünstigten dieser Nutzung..
      Die VG Wort will kein Geld von den Autoren haben, sondern ihnen geben. Das ist ihr genetischer Code.

  • Und wieso geben die mir Geld?

    • Aus exakt zwei Gründen.
      Ersten: Du hast etwas veröffentlicht, sei es als Buch, Kurzgeschichte, Zeitungsartikel oder online, z.B. als Blogger (nur mit Zählpixel).
      Zweitens: Du hast einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen und Deine Veröffentlichungen des vergangenen Jahres angemeldet (bis zum 31. Januar des Folgejahres). Bei Beiträgen für Zeitungen/Zeitschriften muss nicht jeder einzelne Betrag angegeben werden, sondern nur die Medien (Bildzeitung, Playboy, Fleischerfachzeitschrift), sowie die Gesamtanzahl der jährlichen Anschläge.
      Eine Anmeldung bei der VG Wort hat in den allermeisten Fällen Vorteile, aber niemals Nachteile.

  • Aber warum nur so wenig?

    • Weil nur das ausgezahlt werden kann, was andere in den Topf einzahlen. Diese „Anderen“, das sind z. B. die Bibliotheken (4 Cent pro Buchausleihe) oder die Hersteller von kopierfähigen Geräten, Computern (z. Zt. 13,80 €) oder Smartphones (5 € wenn neu und privat genutzt). Diese Einnahmen gehen an eine zentrale Inkassostelle, der ZPÜ. Dort teilen sich die Textautoren der VG WORT die gezahlten Beträge mit anderen Kreativen, wie z.B. Komponisten, Fotografen und anderen, deren kreativer Output ebenfalls mit Computern und anderem digitalen Equipment kopiert wird.
      Wer sich für diese Splittingsquoten brennend interessiert, wird auf der Seite der www.zpue.de fündig. Die VG WORT wiederum muss nun entscheiden, wer von der rund 500 000 Wahrnehmungsberechtigten an der Ausschüttung beteiligt wird. Logischerweise nur derjenige, der in dem fraglichen Zeitraum veröffentlicht hat. Um ein Beispiel zu nennen: 2015 hatte die VG Wort € 305,32 Mio. an 180.043 Wahrnehmungsberechtigte verteilt, davon 179.001 Autoren und 1.042 Verlage (die unter Vorbehalt).
      Die VG Wort verteilt, was sie einnimmt. Behalten darf sie nur die gesetzlich geforderten Sicherheitsrücklagen, Gewinne macht sie nicht. Die Aufteilung dieser Einnahmen erfolgt nach über die Jahre erarbeitetem und immer wieder überprüftem Verteilungsplan, der die verschiedenen Ansprüche unter einen Hut zu bringen versucht und der immer wieder an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss.
      Die VG Wort kann nur verteilen, was sie einnimmt.

FÜR FORTGESCHRITTENE


  • Wer trifft in der VG Wort die Entscheidungen?

    • Die Mitgliederversammlung. Der Verwaltungsrat. Der Vorstand.

      Dann gibt es noch die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, die aber keine Entscheidungsgewalt hat. Die Interessen der Wahrnehmungsberechtigten werden aber durch Delegierte in der Mitgliederversammlung vertreten, sie dürfen wie Mitglieder dort abstimmen.
      Die Mitgliederversammlung, die über Satzung und Verteilungspläne abstimmt, erinnert ein wenig an ein Ständeparlament. Sie ist in sechs Berufsgruppen aufgeteilt, drei Autorengruppen (Belletristikautoren und –übersetzer, Journalisten und Autoren / Übersetzer von Sachliteratur, Wissenschaftsautoren und –übersetzer) sowie als deren Pendant drei Verlegergruppen (Belletristik und Sachliteratur, Bühnenverleger ((nein, das sind nicht die Handwerker, die im Theater den Fußboden verlegen)), Wissenschafts- und Fachbuchverleger).
      In der Regel ist es so, dass der Vorstand und/oder der Verwaltungsrat der Mitgliederversammlung ausgearbeitete Vorschläge unterbreitet, über die dann abgestimmt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Anträge von Mitgliedern gestellt werden. (Details hierzu später)
      Achtung: Bei Änderungen der Satzung und des Verteilungsplans (das sind in der Regel die Fragen, bei denen es um Geld geht) reicht nicht eine einfache Mehrheit der Mitglieder. Es muss in jeder Berufsgruppe eine Zwei-Drittel-Mehrheit für den Antrag stimmen. Diese Regelung dient dem Minderheitenschutz, erschwert aber manchmal die Entscheidungsfindung.
      Das entscheidende Gremium der VG Wort, die Mitgliederversammlung, setzt sich paritätisch aus jeweils drei Berufsgruppen der Autoren und Verlegern zusammen, wobei die Autoren zahlenmäßig stärker vertreten sind.

  • Wieso sitzen die Verleger mit in der VG Wort?

    • Weil die VG Wort 1958 von Autoren und Verlegern gemeinsam gegründet wurde. Aus dem einfachen Grund, weil es um gemeinsame Interessen ging, die es zu vertreten galt.
      Autoren und Verleger – ein Paar, von dem man oft genug sagen kann: sie können nicht ohne, sie können nicht miteinander. Während man aber von normalen Paaren weiß, dass beim Geld die Liebe aufhört, fing sie bei diesem Paar erst damit an. Inszenieren wir einen kleinen fiktiven Dialog aus dem Jahre 1957:

      Autor ruft bei Verleger an.
      Autor: Hallo, du Blutsauger.
      Verleger: Was willst du? Etwa wieder Geld? Gibt’s nicht.
      Autor: Du kannst nur an Geld denken.
      Verleger: Woran sonst? Also, spuck’s aus.
      Autor: Wir haben ein Problem.
      Verleger: DU bist mein Problem.
      Autor: Wir müssen etwas zusammen unternehmen.
      Verleger: Was könnte das sein? Armdrücken? Catchen? Boxen?
      Autor: Es geht um Geld.
      Verleger (seufzt): Wusste ich doch.
      Autor: In der Bibliothek leihen sie meine Bücher wie irre aus.
      Verleger: DEINE Bücher? Du meinst wohl UNSERE… Moment mal. Was sagst du da?
      Autor: Ja, und natürlich ist das prima und so, aber wenn ich mir anschaue, wie viele Leute mein Buch lesen ohne es zu kaufen …. Haben dir die Bibliotheksleute etwas dafür gezahlt? Ich meine, für das Ausleihen? Ich kenn jetzt schon 50 Leute, die das Buch gelesen, aber nicht gekauft haben. Ist ja schmeichelhaft, aber…
      Verleger: Gezahlt? Die Bibliotheken? Wüsste ich.
      Autor: Ich habe da angerufen und gesagt, dass das meine Arbeit ist, mit der sie da ihren Laden betreiben und dass ich dafür bezahlt werden möchte.
      Verleger: Was haben sie gesagt?
      Autor: Sie haben gelacht.
      Verleger: Hm.
      Autor: Dann haben sie gesagt, dass das doch Werbung sei. Ich soll mal schön dankbar sein und mich freuen, dass ich überhaupt gelesen werde.
      Verleger: Aha.
      Autor: Aber warum soll irgendjemand mein Buch kaufen, wenn er in der Bücherei umsonst …
      Verleger: Unser Buch!
      Autor: Herrje, unser Buch! Warum soll das jemand kaufen, wenn er es umsonst kriegt?
      Verleger: Verstehe. Und was schlägst du vor?
      Autor: Wir müssen unser Recht einklagen!
      Verleger: Soso, auf einmal UNSER Recht. Aber klagen? Das kostet Geld. Außerdem sind Bibliotheken für arme Leute da.
      Autor: Ich bin auch ein armer Leut.
      Verleger: Mir kommen die Tränen.
      Autor: Jetzt komm schon.
      Verleger: Verstehe ich das richtig? Du willst dich mit einem Blutsauger und Kapitalisten, einem Ausbeuter und Bonzen zusammentun, um die armen Büchereien zu schröpfen.
      Autor: Kann man das auch ein bisschen kollegialer formulieren?
      Verleger: Klar, wir teilen den Gewinn 50:50.
      Autor: WAS? Du eiskalter Mistkerl. Ich biete 10 %.
      Verleger: Harharhar!
      Die folgende Viertelstunde stellen wir uns wie eine in Technicolor gedrehte Basar-Szene vor. Schließlich:
      Autor: Also gut, einverstanden. 70:30.
      Verleger: Und wie nennen wir uns?
      Autor: VG Autor.
      Verleger: Vergiss es.
      Autor: VG Literatur.
      Verleger: Ach Gottchen, du kleiner Schreiberling. Hör zu, ich werde dir sagen, wie wir uns nennen …

      Tja, so ist es natürlich nie gewesen. Aber Tucholsky hätte es gefreut.
      In der VG Wort haben sich Autoren und Verleger zusammengetan, um gemeinsam ihre Interessen gegenüber Zweitverwertern ihrer Texte durchzusetzen.

      Anm. d. Redaktion: Eine pauschale 70:30-Aufteilung (bzw. 50:50 bei wissenschaftlichen Werken) wurde vom BGHl im April 2016 in der bestehenden Form untersagt. Inzwischen gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die eine pauschale Beteiligung der Verlage wieder zulässt. Unter bestimmten Bedingungen! Dazu mehr in der Rubrik „Für ausgebuffte Hasen“. Außerdem gibt es noch einen Appendix mit praktischen Tipps, wie AutorInnen mit der neuen Situation umgehen können.

  • Und wieso gibt es nicht mehr Geld?

    • Tja, die große Zahl der Wahrnehmungsberechtigten ist die eine Seite des Problems. Auf der anderen Seite findet man die Einzahler, die Zweitnutzer unserer Werke. Und die sind nicht sonderlich begeistert über diese Abgabe. Die Geschichte der VG Wort ist auch eine Geschichte der Rechtsstreitigkeiten. Die Mafia-Variante, Faust und Knarre, verbietet sich, da alle VGs unter der hochehrenwerten Aufsicht des Marken- und Patentamtes stehen.
      Mit dem BITKOM, dem Verband der Gerätehersteller musste die VG Wort 12 Jahre lang (!) Prozesse führen, ehe in letzter Instanz entschieden wurde. So lange ließen die Gerätehersteller Autoren auf ihre berechtigten Einnahmen warten – und zahlten am Ende weit weniger, als es nötig wäre.
      Neuerdings stellt der BITKOM die Privatkopieabgabe übrigens wieder in Frage. Es werde ja nicht mehr „kopiert“. Sondern „gestreamt“. Es werden wohl neue jahrelange Prozesse geführt werden müssen, während denen die Autoren nichts erhalten, obgleich ihre Texte wieder und wieder gratis benutzt werden.
      Übrigens liegen die Verwaltungskosten der VG Wort trotz dieser Prozesse bei unter 10%.

      Prozesse pflastern den Weg der VG Wort, denn kein Zweitverwerter zahlt freiwillig.

FÜR AUSGEBUFFTE HASEN


  • Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung?

    • Zunächst wurde entschieden, dass es keine pauschale Beteiligung der Verleger mehr geben darf und dass die Ausschüttungen an die Verleger 2012 bis 2015 zurückgefordert werden müssen, um sie anteilig an die Wahrnehmungsberechtigten auszuzahlen.

      Hört sich einfach an, ist aber mordskompliziert.
      Es geht um über 10 000 Verlage, von denen das bereits ausgezahlte Geld wieder zurückgeholt werden muss. Der Modus des Vorgehens muss juristisch wasserdicht sein (das Patent- und Markenamt wacht) und – Achtung: jetzt kommt’s – von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
      Dieser Rückforderungs- und Auszahlungsplan ist bei der Mitgliederversammlung am 10.9.2016 durch eine Sperrminorität verhindert worden (nicht etwa der Verleger, sondern einer Gruppe Journalisten, vor allem bestehend aus den „Freischreibern“, in der Berufsgruppe 2). Bei einer zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26.11.2016 ist zwar die Rückabwicklung entschieden worden, der künftige Verteilungsplan aber wiederum an der gleichen Minderheit gescheitert.
      Inzwischen hat der Gesetzgeber neue Gegebenheiten geschaffen. Im Zuge der Verhandlungen über das Urhebervertragsrechts wurde pünktlich zu Weihnachten 2016 das Verwertungsgesellschaftengesetz um einen Passus (§ 27a) ergänzt, der vom Sinne besagt, dass Verleger an VG-Wort-Ausschüttungen beteiligt werden dürfen. Sofern der Autor, die Autorin dem gegenüber der VG Wort individuell und freiwillig zustimmen – und dass die VG Wort weiterhin pauschale Verteilungsquoten beschließen darf.
      Das schafft natürlich eine interessante Situation, über die sicherlich in der nächsten Zeit noch debattiert werden darf.

      Das bisher praktizierte Modell einer pauschalen Verlegerbeteiligung war vom BGH verworfen worden, nun ist es erneut unter bestimmten Bedingungen* wieder erlaubt.
      (* siehe Appendix)

  • Quo vadis, VG Wort?

    • Es gibt Kräfte, die die bisherige Zusammenarbeit von Autoren und Verlegern auflösen und aus der VG Wort eine reine Interessenvertretung der Autoren machen wollen. Mit der Begründung, dass dann mehr für die Autoren rumkommt. Und es gibt auf der anderen Seite das Bestreben, die Zusammenarbeit zu erhalten, um die VG Wort schlagkräftig zu erhalten. Die Kontroverse wird hart ausgefochten und ist oft unversöhnlich.
      Fakt ist, dass es einen bindenden Beschluss der Mitgliederversammlung gibt, die VG Wort als Vertretung der Autoren UND Verleger zu erhalten. Fairer Buchmarkt teilt diese Position, wird aber auf dieser Info-Seite nach und nach die Argumente beider Seiten darstellen.
      Soll die VG Wort eine reine Autorenvertretung werden oder soll sie eine gemeinsame Vertretung von Autoren und Verlegern bleiben?

  • Und wieso gibt es nicht mehr Geld?

    • Stöhn!

 

APPENDIX

Stand der Dinge (Januar 2017)
Für die Jahre 2012-2015 haben die Verlage die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diese werden anschließend an die Autoren und Autorinnen verteilt, in dem Sinne, dass jeder Wahrnehmungsberechtigte für diesen Zeitraum nicht nur 70% (50% für WissenschaftsautorInnen), sondern 100% bezieht. Es sei denn:
Der Autor, die Autorin, verzichtet nachträglich auf seine Nachausschüttung, zugunsten seines Verlags, der dann weniger zurückzahlen muss. Dass dieses Verfahren angewandt wird, liegt an der Urteilsbegründung des BGH, der diese rückwirkende Regelung explizit als „möglich“ gefordert hat.
Manche Verlage versenden zurzeit bereits Briefe mit VG Wort-Formularen, und bitten ihre AutorInnen auf unterschiedlichste Art, auf eine Nachzahlung zu verzichten.

Als Autor/Autorin hast Du jetzt verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen:
1) Du willst nicht zugunsten Deines Verlags verzichten. Aus ganz und gar eigenen Gründen. Dann wirfst du den Zettel einfach weg.
2) Du hast Sorge, dein Verlag nimmt dir 1) krumm. Die Sorge ist sicher meist unbegründet, schließlich brauchen Verlage Autoren und Autorinnen. Aber manche AutorInnen fürchten das dennoch. Die gute Nachricht: Das Verfahren, das die VG WORT anbietet, ist anonymisiert. Die VG Wort wird keinem Verlag mitteilen, wer auf den Anspruch verzichtet hat. Und wer nicht.
3) Du hast keinen Überblick darüber, um welche Summe es eigentlich geht. Bist du Belletristikautor, zählst du die Tantiemen 2012-2015 zusammen, die aus Geräteabgabe und Bibliothekstantieme an dich gingen. Von dem Betrag rechnest du 46 % aus. Das entspricht dem 30-Prozent-Anteil von 100. Bist du Wissenschaftsautor, verdoppelst du deine Ausschüttungen von 2012-2015 einfach.
4) Du willst zugunsten Deines Verlags auf die Nachausschüttung verzichten, aus ganz und gar eigenen Gründen. Du kannst das postalisch machen, oder online im T.O.M.-Meldeservice der VG Wort. Du kannst das für die Jahre 2012-2015, 2012-2016 oder nur für 2016 machen.
Für 2017 musst du erstmal gar nichts tun oder lassen, dieses Jahr betrifft weder Verzicht noch Rückforderungen. Im März wird die Mitgliederversammlung dazu beraten.

Wichtiger Hinweis: FairerBuchmarkt hat erfahren, dass einige wenige Verlage Abtretungserklärungen für künftige Buchprojekte fordern. Und zwar unwiderruflich.
Das ist nicht statthaft! (siehe dazu Pro und Contra Verzichtserklärung www.fairerbuchmarkt.de/vg_wort_verzichtserklaerungen

Weiteres:
Zur Verzichtserklärung (pdf): tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/verzichtserklaerung.pdf
Per eMail, Fax, Post:
AN: Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Untere Weidenstraße 5
81543 München
Fax 089 – 5141258
Scan per Mail an: autoren@vgwort.de

Die digitale Meldung kannst du in deinem T.O.M.-Portal vornehmen.

Frist für den Eingang dieser Erklärung bei der VG WORT ist der 28. Februar 2017.

Und falls Du es Dir sogar noch mal überlegst, kannst du bis zum 28. Februar 2017 auch online wieder widerrufen.

Und als vorerst letzter Tipp:
Werde VG Wort-Mitglied!
Du kannst mitbestimmen, mitdebattieren und mitstänkern. Du hast Mitverantwortung für eine halbe Million bekloppter Kollegen und Kolleginnen, musst dazu einmal im Jahr ins spießige München oder ins schnoddrige Berlin fahren, und darfst dich in total sexy Geschäftsberichte, Satzung und Verteilungspläne einfuchsen, perverse Anträge einreichen uswusf. Also jede Menge Spaß haben.

Alles, was dafür nötig ist: Die letzten drei Jahre musst du insgesamt 1200 Euro Ausschüttung erhalten haben, also im Schnitt 400 Euro pro jahr. Außerdem zahlst du rund zehn Euro Mitgliedsbeitrag. Mehr unter: www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten