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Liebe Lufthansa, ...

... haben Sie noch alle Propeller an der Düse?

Schriftstellerin Nina George in einem offenen Wut-Brief an Lufthansa und Audible. Die Unternehmen bieten in Bordprogrammen Audiobooks zum Nachhören an. Potentielle Abrufe: über 20 Millionen im Jahr. Pauschalangebot für die Autorin für diese umfangreiche und undokumentierte Nutzung: 150 Euro. Und die Ausrede: Ist doch Werbung für Sie.
Nein, ist es nicht.

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VG Wort schüttet 175 Millionen Euro an Autoren und Autorinnen aus.

Zum Ende des Jahres 2017 wurden wie geplant und nach Maßgabe des Korrekturverteilungsplans die Nachausschüttungen an Urheber für die Jahre 2012 bis 2016 durchgeführt.

Insgesamt wurden € 175 Mio. an 200.000 Autorinnen und Autoren in Deutschland ausgeschüttet. In einem Begleitschreiben wurden sämtliche Ausschüttungsempfänger auf die Möglichkeit einer etwaigen Rückforderung hingewiesen, die aufgrund zweier derzeit noch anhängiger Gerichtsverfahren nicht ausgeschlossen werden kann. Mit der Durchführung der Nachausschüttung zum Jahreswechsel 2017/2018 ist die Korrektur der Verteilung gegenüber Urhebern, die eine Vertragsbeziehung mit der VG WORT haben, für den Zeitraum 2012 bis 2016 abgeschlossen.

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18,65 Euro pro Normseite.
Übersetzerhonorare: VDÜ legt Umfrageergebnisse vor.

Das Ergebnis der neuen VdÜ-Honorarumfrage »Buch« zu Übersetzungsverträgen aus dem Jahr 2016 ist ernüchternd. Patricia Klobusiczky, Vorsitzende des VdÜ, fasst zusammen:

»Die Normseitenhonorare halten schon seit der Jahrtausendwende nicht mehr mit der Preissteigerung Schritt. Das Durchschnittshonorar aus dem Jahr 2001 hätte heute inflationsbereinigt eine Kaufkraft von rund 21,70 Euro. Für das Jahr 2016 wurde aber ein durchschnittliches Normseitenhonorar von nur 18,65 Euro ermittelt – das ist ein Verlust von über 16 Prozent. In der Hälfte der gemeldeten Verträge wurden zudem die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestbeteiligungen der Übersetzer an den Buchverkäufen unterlaufen.«

Die vollständige Umfrage 2016 auf der Internetseite des VdÜ >>

Die gesamte Umfrage herunterladen >>

 

 

VG WORT: Rechte rückwirkend abtreten
– alles kann, nichts muss

Verlage senden zurzeit Briefe mit VG Wort-Formularen heraus, und bitten ihre AutorInnen auf unterschiedlichste Art, ihre Rechte rückwirkend abzutreten.

Dass dieses Verfahren angewandt wird, liegt an der Urteilsbegründung des BGH aus April 2016, die in Randnummern 82, 83, 96, 100 diese rückwirkende Abtretung explizit als „möglich“ gefordert hat.
Frist für den Eingang dieser Erklärung bei der VG WORT ist der 28. Februar 2017.Am 24.12.2016 ist zudem ein Gesetz in Kraft getreten, das es weiterhin erlaubt, dass die VG Wort Verlage und AutorInnen vertritt und pauschal ausschütten darf. Rechteabtretungen von UrheberInnen ab 2017 erfolgen aber auch dann freiwillig und nicht automatisch.
Generell: An Autoren und Autorinnen erfolgen im Sommer 2017 zunächst die Rückzahlungen für die Jahre 2012-2015 und auch 2016.
Es sei denn: Der Autor, die Autorin, tritt ihre Rechte jetzt nachträglich ab.
Als Autor/Autorin hast Du nun verschiedene Möglichkeiten, mit den Briefen der Verlage und der Abtretungserklärung umzugehen – selbst dann, wenn Dir Deine Verlage keine Post geschickt haben.

1) Du willst nicht abtreten. Aus ganz und gar eigenen Gründen. Dann wirfst du den Brief und den VG Wort-Zettel einfach weg.

2) Du hast Sorge, dein Verlag nimmt dir 1) krumm. Die Sorge ist sicher meist unbegründet, schließlich brauchen Verlage Autoren und Autorinnen. Aber manche AutorInnen fürchten das dennoch. Die gute Nachricht: Das Verfahren ist grundsätzlich anonymisiert. Die VG Wort wird keinem Verlag mitteilen, wer abgetreten hat. Und wer nicht.

3) Du hast keinen Überblick darüber, um welche Summe es eigentlich geht. Bei wissenschaftlichen AutorInnen erhielten ihre Verlage 50 % aus Geräteabgabe und Bibliothekstantieme. Bei allen anderen BuchautorInnen erhielten ihre Verlage 30 %. Blogger erhalten sowieso 100 % , Drehbuchautoren und HörfunkautorInnen auch, die müssen gar nicht rechnen und nicht abtreten.

Bist du Belletristikautor, zählst du die Tantiemen 2012-2016 zusammen, die aus Geräteabgabe und Bibliothekstantieme an dich gingen. Von dem Betrag rechnest du 42,86 % aus. Das entspricht dem 30-Prozent-Anteil von 100.

Das kann bei manchen 18 Euro sein, bei anderen 2000 Euro, bei den meisten werden es niedrige dreistellige Beträge sein.

Bist du Wissenschaftsautor, verdoppelst du deine Ausschüttungen von 2012-2016 einfach.

4) Du willst abtreten, aus ganz und gar eigenen Gründen. Du kannst das postalisch machen, oder online im T.O.M.-Meldeservice der VG Wort. Du kannst das für die Jahre 2012-2015, 2012-2016 oder nur für 2016 machen.

5) Du willst dem einen Verlag gerne etwas abtreten, dem anderen nicht. Dann mach das so – es kann für jeden Verlag einzeln eine Verzichtserklärung ausgefüllt werden. Oder eben nur für jene, bei denen du es aus deinen eigenen Gründen für fair hältst.

Für 2017 musst du erstmal gar nichts tun oder lassen, dieses Jahr betrifft zunächst weder Verzicht noch Rückforderungen. Im März wird die Mitgliederversammlung dazu beraten, wie die freiwillige Abtretung künftigmöglichst autorenfreundlich organisiert werden wird.

Die Verzichtserklärung downloaden (pdf) >>

Per eMail, Fax oder per Post senden an:

Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Untere Weidenstraße 5
81543 München
Fax 089 – 5141258
Scan per Mail an: autoren@vgwort.de
Die digitale Meldung kannst du in deinem T.O.M.-Portal vornehmen.

Frist für den Eingang dieser Erklärung bei der VG WORT ist in jedem Fall der 28. Februar 2017.

Und falls Du es Dir sogar noch mal überlegst, kannst Du auch online (Nur bei TOM-Meldungen!) wieder widerrufen.

Übrigens:
Auf www.fairerbuchmarkt.de erscheint Ende Januar zur Causa VG Wort ein vertiefendes Essay zu Aufgabe und Struktur der VG Wort, mit der Möglichkeit, per eMail Fragen einzureichen.

 

 

Seriös ist anders

Neue Tricks beim Druckkostenzuschuss. Firmen, die vortäuschen, Verlage zu sein, ziehen Autoren Geld aus der Tasche.

Neue Tricks beim Druckkostenzuschuss Eigentlich sollte es heute klar sein: Es gibt Verlage, die das finanzielle Risiko tragen und den Autoren ein Lektorat, Cover und Marketing bieten. Und es gibt Selfpublisher, die sich das selbst auf eigene Kosten organisieren. Und dann gibt es Druckkostenzuschussverlage, die keinerlei finanzielles Risiko tragen, sondern sich von den Autoren bezahlen lassen, oft mit vier- oder gar fünfstelligen Summen. Vor den Selfpublisher Möglichkeiten waren sie oft die einzigen bekannten Veröffentlichungsmöglichkeiten für Autoren.

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Druckkostenzuschuss Unternehmen haben viele Gesichter

„Geld fließt nur vom Verlag zum Autor, niemals anders herum“?

Betrügerische Unternehmen, von denen wir gehört haben, bilden das eine, das extreme Ende des Spektrums. Zwischen den Selbstzahler“verlagen“ (oder besser: Dienstleistungsunternehmen) und den klassischen Verlagen bildet sich jedoch seit einigen Jahren ein besorgniserregender, immer größer werdender Graubereich. Dabei geht es nicht immer um finanzielle Beteiligung. Viele Klein- und Kleinst-Verlage zeigen ebenso überraschende Kreativität in der Neudefinition der Verlagsleistungen und der Erwartungen an den Autor.

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Zuschüsse zur Altersversorgung!

Unterstützung der VG Wort bei der Altersvorsorge freiberuflicher Autoren und Autorinnen

Leute, es gibt Geld – für einige von uns.

Autor sein und an Altersvorsorge denken? Für die meisten Kollegen passt das nicht zusammen. Erstens, weil die meisten sich mit ihrem Einkommen mühsam von Monat zu Monat hangeln und kaum etwas übrig bleibt, was zur Vorsorge dienen könnte. Und zweitens, naja, ist das irgendwie unsexy und stört im kreativen Sosein. Für diejenigen, die trotzdem manchmal die nagende Sorge befällt, dass man da doch mal was machen sollte, sei das Förderungsprogramm der VG Wort (AVW II) empfohlen.
Das geht, ganz plump gesagt, so:

Wenn Ihr Geld fürs Alter anlegt, kriegt Ihr dafür eine Prämie von bis zu 7 500 €. Und zwar zeitnah, nicht erst im Alter.

Allerdings geht das nicht für jeden. Man muss ein paar Bedingungen erfüllen.

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Jede Seite zählt

Wie verändert Amazons neues Abrechnungsmodell das Lesen – und das Schreiben?

Flatrate Kindle Unlimited: Amazon bezahlt jetzt nur noch nach gelesenen Seiten. Ab 1.7.2015 ändert Amazon die Regeln zur Berechnung der Leihboni bei Kindle Unlimited und Kindle-Leibücherei. Bezahlt wird nach Anzahl der gelesenen Seiten.

Fairer Buchmarkt stellt ein Dossier mit kritischen wie optimistischen Stimmen zusammen.

Zum DOSSIER FLATRATE >>

 
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