Dass dieses Verfahren angewandt wird, liegt an der Urteilsbegründung des BGH aus April 2016, die in Randnummern 82, 83, 96, 100 diese rückwirkende Abtretung explizit als „möglich“ gefordert hat.
Frist für den Eingang dieser Erklärung bei der VG WORT ist der 28. Februar 2017.Am 24.12.2016 ist zudem ein Gesetz in Kraft getreten, das es weiterhin erlaubt, dass die VG Wort Verlage und AutorInnen vertritt und pauschal ausschütten darf. Rechteabtretungen von UrheberInnen ab 2017 erfolgen aber auch dann freiwillig und nicht automatisch.
Generell: An Autoren und Autorinnen erfolgen im Sommer 2017 zunächst die Rückzahlungen für die Jahre 2012-2015 und auch 2016.
Es sei denn: Der Autor, die Autorin, tritt ihre Rechte jetzt nachträglich ab.
Als Autor/Autorin hast Du nun verschiedene Möglichkeiten, mit den Briefen der Verlage und der Abtretungserklärung umzugehen – selbst dann, wenn Dir Deine Verlage keine Post geschickt haben.
1) Du willst nicht abtreten. Aus ganz und gar eigenen Gründen. Dann wirfst du den Brief und den VG Wort-Zettel einfach weg.
2) Du hast Sorge, dein Verlag nimmt dir 1) krumm. Die Sorge ist sicher meist unbegründet, schließlich brauchen Verlage Autoren und Autorinnen. Aber manche AutorInnen fürchten das dennoch. Die gute Nachricht: Das Verfahren ist grundsätzlich anonymisiert. Die VG Wort wird keinem Verlag mitteilen, wer abgetreten hat. Und wer nicht.
3) Du hast keinen Überblick darüber, um welche Summe es eigentlich geht. Bei wissenschaftlichen AutorInnen erhielten ihre Verlage 50 % aus Geräteabgabe und Bibliothekstantieme. Bei allen anderen BuchautorInnen erhielten ihre Verlage 30 %. Blogger erhalten sowieso 100 % , Drehbuchautoren und HörfunkautorInnen auch, die müssen gar nicht rechnen und nicht abtreten.
Bist du Belletristikautor, zählst du die Tantiemen 2012-2016 zusammen, die aus Geräteabgabe und Bibliothekstantieme an dich gingen. Von dem Betrag rechnest du 42,86 % aus. Das entspricht dem 30-Prozent-Anteil von 100.
Das kann bei manchen 18 Euro sein, bei anderen 2000 Euro, bei den meisten werden es niedrige dreistellige Beträge sein.
Bist du Wissenschaftsautor, verdoppelst du deine Ausschüttungen von 2012-2016 einfach.
4) Du willst abtreten, aus ganz und gar eigenen Gründen. Du kannst das postalisch machen, oder online im T.O.M.-Meldeservice der VG Wort. Du kannst das für die Jahre 2012-2015, 2012-2016 oder nur für 2016 machen.
5) Du willst dem einen Verlag gerne etwas abtreten, dem anderen nicht. Dann mach das so – es kann für jeden Verlag einzeln eine Verzichtserklärung ausgefüllt werden. Oder eben nur für jene, bei denen du es aus deinen eigenen Gründen für fair hältst.
Für 2017 musst du erstmal gar nichts tun oder lassen, dieses Jahr betrifft zunächst weder Verzicht noch Rückforderungen. Im März wird die Mitgliederversammlung dazu beraten, wie die freiwillige Abtretung künftigmöglichst autorenfreundlich organisiert werden wird.
Die Verzichtserklärung downloaden (pdf) >>
Per eMail, Fax oder per Post senden an:
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Untere Weidenstraße 5
81543 München
Fax 089 – 5141258
Scan per Mail an: autoren@vgwort.de
Die digitale Meldung kannst du in deinem T.O.M.-Portal vornehmen.
Frist für den Eingang dieser Erklärung bei der VG WORT ist in jedem Fall der 28. Februar 2017.
Und falls Du es Dir sogar noch mal überlegst, kannst Du auch online (Nur bei TOM-Meldungen!) wieder widerrufen.
Übrigens:
Auf www.fairerbuchmarkt.de erscheint Ende Januar zur Causa VG Wort ein vertiefendes Essay zu Aufgabe und Struktur der VG Wort, mit der Möglichkeit, per eMail Fragen einzureichen.