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Nachgefragt bei Bastei-Lübbe

Hochspannung

Der Kölner Bastei-Lübbe Verlag und das Münchener Self Publishing Dienstleistungs-Unternehmen BookRix loben gemeinsam einen Krimi-Preis aus, der als Gewinn eine EBook-Veröffentlichung im Bastei-Lübbe-E-Label „Entertain“ bietet.
Der oder die GewinnerIn des „Hochspannung garantiert. Nur die Besten überleben“-Wettbewerbs soll 2500,00 Euro sowie einen Vertrag über eine E-Book-Veröffentlichung in der E-Only-Thrillerreihe „Hochspannung“ von Bastei Entertainment erhalten.

Die Bewerbung soll erfolgen per E-Mail samt 3-5-seitigem Exposé sowie Probeseiten von 20 (Norm)Seiten. Die Veröffentlichung ist für März 2016 geplant. Wer ähnlich wie Sebastian Fitzek schreibt, habe Vorteile.

Aus der Ausschreibung:

Hochspannung garantiert - Nur die Besten überleben!
Der BookRix- und Bastei-Entertainment-Thriller-Wettbewerb
Du träumst davon, Deinen Roman bei einem renommierten Verlag zu veröffentlichen? Außerdem weißt Du, wie Du Deine Leser in Spannung und Aufregung versetzt und mit Deinen Geschichten für gehörig Nervenkitzel sorgst? Dann nimm an unserem Schreibwettbewerb „Hochspannung garantiert - Nur die Besten überleben“ teil und gewinne eine Veröffentlichung bei Bastei Entertainment – inklusive der Zusammenarbeit mit erfahrenen Verlagslektoren und professionellen Coverdesignern.
Zudem erhältst Du ein Honorar in Höhe von 2.500€ für Deinen Roman und die Aussicht darauf, langfristig mit dem Verlag zusammenzuarbeiten.
Wichtig ist, dass Dein Roman eindeutig dem Genre „Psychothriller“ angehört, auch wenn Berührungspunkte zu anderen Genres wie Krimi, Horror und Mystery natürlich kaum zu vermeiden sind.
Sende Deine Bewerbung an die E-Mail-Adresse: hochspannung@luebbe.de.
Einsendeschluss ist der 20.07.2015.
Unter allen Einsendungen ermittelt eine Jury - bestehend aus dem BookRix-Team und Lektoren von Bastei Entertainment – den Gewinner. Alle Einsendungen werden von der Jury gesichtet.
Der Gewinner des Wettbewerbs wird am 17.08.2015 bekanntgegeben.
www.bookrix.de

Fairer Buchmarkt wollte es genauer wissen. Fairer Buchmarkt bat Bastei-Lübbe am 10. Juli um die Beantwortung folgender Detailfragen.
Die Antworten erhielten wir am 15. Juli 2015.

- Die Antworten öffnen sich, wenn Sie die Frage anklicken, die Sie interessiert.
- Orangeunterlegte Worte und Begriffe werden in Pop-Up-Fenstern erklärt. Streichen Sie mit dem Cursor darüber.

FairerBuchmarkt: Bastei-Lübbe hat einen Schreibwettbewerb „Hochspannung garantiert“ ausgeschrieben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns einige Fragen dazu beantworten könnten.
Auf Ihrer Seite schreiben Sie: „Der Gewinner erhält einen Verlagsvertrag mit der Bastei Lübbe AG, der mit 2.500,00 € dotiert ist, und eine eBook-Verlagsveröffentlichung des Gewinner-Werkes zum Gegenstand hat.“ Wie sieht es mit dem Honorar aus? Werden mit den 2.500 Euro alle Nutzungsrechte abgeglichen? Oder erhält der Gewinner – wie in der Buchbranche üblich – zusätzlich ein Honorar pro verkauftem Exemplar?

 

Bastei-Lübbe: Das Honorar stellt eine Garantiesumme Garantiesumme
Garantiesumme ist ein nicht rückzahlbarer Vorschuss, den der Autor/die Autorin in jedem Fall behält, auch wenn die verkaufte Auflage das gezahlte Honorar nicht abdeckt.

Laut Börsenverein 2014 liegen z.B. Garantiesummen für Kinder-/Jugendbücher bei 4000-5000 Euro bei mittleren bis großen Verlagshäusern.
Anonyme Abfragen durch Fairer Buchmarkt ergaben, dass für das Debüt mitunter 0 Euro Garantie/Vorschuss bei Kleinverlagen gezahlt werden, ab 1500 Euro bei mittelgroßen Verlagen, sowie 4000 bis 8000 Euro bei größeren Verlagen, je nach Genre und Originalität. Im Midlister-Bereich (verkaufte Auflagen von über 30-50 TSD) steigen Garantiesummen mitunter auf 15.000 bis 20.000 Euro. Die höchsten belegten Garantiesummen erhielt Michael Crichton mit je 25 Millionen Dollar pro Werk.
für den Gewinner des Wettbewerbs dar, die er oder sie im Falle einer Veröffentlichung seines Romans bei uns in jedem Fall erhält – unabhängig davon, wie erfolgreich sich der Titel verkaufen wird.

Selbstverständlich wird der Verlagsvertrag weitere marktübliche Beteiligungen Marktübliche Beteiligung
Das Auslegen von sogenannter „marktüblicher Beteiligung“ ist Ermessenssache, statt eine Frage von Fest- oder Richtpreisen! Für AutorInnen im Printbereich haben sich steigende, gestaffelte Prozente nach verkaufter Auflage etabliert. Originalausgaben deutschsprachiger AutorInnen beginnen im besten Fall bei Taschenbuchausgaben bei 6 % des NettoverlagsPREISES und steigern sich je nach vereinbarter Staffelung, z.B. 7 % ab 15.001, 8 % ab 50.001, 9 % ab 100.001 verkaufter Exemplare. Im Hardcover liegen die Staffelungen oft im steigenden 10 %, 11 %, 12 %-Bereich. Bestseller wie Joanne K. Rowling können mit bis zu 16 % beteiligt werden, da ihre Auflage entsprechend hoch ist. Übersetzungen von z.B. englischen Werken werden ab 5 % (tb) bzw. ab 8/9 % (hc) honoriert. Sonderausgaben mit 4 % bzw. 5 %, was am untersten Level rangiert.

Im E-Bookbereich hat sich die Beteiligung seit 2012, zum Unmut der Agenten und Autorenschaften, auf einen Anteil am NettoverlagsERLÖS anstatt am Preis, durchgesetzt. Hier liegen Staffelungen bei 20 und 25 %, wenn es eine E-Book-Ausgabe zur Printausgabe ist. Im E-Only-Bereich reichen Staffelungen bei E-Bookverlagen und Imprints von 25 % über 35 % bis 50 %.

Der NettoverlagsERLÖS berechnet sich so: Preis abzüglich Mehrwertsteuer, abzüglich Transaktionskosten, technische Kosten, bei manchen Verlagen / Imprints anteilige Herstellungskosten – UND der größte Posten: Rabatte der jeweiligen Aggregatoren und Distributoren (Amazon nimmt 30 % Händlerprovision pro E-Book vom Ladenpreis von Verlagen, wollte u.a. von Bonnier gerüchteweise 40 % und mehr. Vergleich: Der Buchhandel erhält 15 bis 20 % Provision/Rabatt vom Preis eines E-Books). Das summiert sich auf Abzüge von 20 bis 50 % des Preises. Der Nettoverlagserlös ist entsprechend weit niedriger, die Beteiligungssummen ebenso. Vor allem bei Flatrates sieht es da für Verlagsautoren weit schlechter aus als für Selfpublisher
des Autors am Erfolg seines Werks ermöglichen. Zusätzlich erhält der Gewinner für seinen Titel ein professionelles Lektorat, die Veröffentlichung innerhalb einer bekannten E-Book-Reihe von Bastei Entertainment sowie Vertriebsmarketing für seinen Titel. Das Vertriebsmarketing von E-Books kann u.a. umfassen: Ansprache von Bloggern, Verbreitung von Gewinnspielen und Leserunden in sozialen Netzwerken, aber auch Gratis- und Verschenkaktionen oder Leseproben in anderen, erfolgreichen E-Books.

FairerBuchmarkt: Wie sieht es mit den Nebenrechten aus? Wenn das Buch übersetzt oder verfilmt werden würde, wie sähen die entsprechenden Honorare aus? Oder sind mit den 2.500 Euro auch diese Nutzungsrechte bereits abgegolten?

 

Bastei-Lübbe: Auch hier sieht unser Verlagsvertrag eine angemessene und marktübliche Beteiligung In den USA gehören „Digital Only“ oder „Digital First“-Programme seit etwa 2012 zum Branchen-Alltag. 2013 wurden einige Verträge von den E-Imprints Hydra, Alibi, Flirt und Loveswept von Random House geleakt. Aufgebrachte AutorInnen sprachen von „Verträgen zweiter Klasse für E-Only/Digital-Only“-AutorInnen. Grund: es gab keine Garantiesummen, die Autorenbeteiligung lag bei 50 % des Nettoverlagserlös, das Nutzungsrecht wurde exklusiv und unbefristet (!) übertragen, die Imprints erwarben auch die Verlagsrechte für Druckwerke und Nebenrechte ein, ohne Zusage, diese auch auszuüben und mit einer festen, nicht gestaffelten Beteiligung von 6 %. Random House besserte daraufhin nach.
Bei Amazon Verlagsimprints richten sich Beteiligungen danach, ob Autoren z.B. bereits ein Cover besorgen und stellen, ein Lektorat bezahlen und sich für Self-Marketing entscheiden.

In Deutschland sieht es bei den zurzeit rund 100 praktizierenden E-Labels, E-Imprints und E-Bookverlagen so aus, dass Garantiesummen für (Original)Werke, je nach Genre und Seitenlänge, zwischen 0 (sehr häufig) bis 2000 Euro (eher selten) liegen, wie eine anonyme, nicht repräsentativen Umfrage von Fairer Buchmarkt ergab. Mitunter werden höhere Garantiesummen gezahlt, wenn der Autor dafür eine geringere prozentuale Beteiligung erhält (20, 30, 40 % statt 25, 35, 50 %).
Die Tantiemenbeteiligung liegen bei Digital-Only bei gestaffelten, sich nach verkaufter Auflage erhöhenden 25 / 35 / 50 % vom Nettoverlagserlös (50 % bei 20.000 / 30.000 verkauften Exemplaren). Einige Imprints bieten Korrektorat, aber kein Lektorat. Die Nutzungsrechte werden zeitlich befristet für zwischen 2 bis 5 Jahre übertragen.

Ein Sonderfall sind „total buy-out“ oder Pauschalverträge, von denen wir leider immer häufiger hörten. Hier wird gegen eine einmaligen Honorarzahlung – z.B. für 180 Normseiten im Erotik- oder Fantasy-Genre – rund 2000 Euro gezahlt, aber keine weiteren Tantiemen. Alle Nutzungsrechte werden komplett, exklusiv und unbefristet übertragen.
Vor allem für Programme mit Seriencharakter oder für E-Books, die sich dann in Flatrate-Modellen wiederfinden, hat sich das Modell „Totaler Ausverkauf“, etabliert wie wir intern Buy-Out oder Pauschal-Verträge nennen.

Überträgt der Autor Film- oder Übersetzungsrechte (was er nicht muss, vor allem wenn der Verlagspartner keine sonderlich aktive Lizenzabteilung hat oder mit Co-Agenturen auf dem Gebiet zusammen arbeitet), so teilen sich Verlag und Autor die Erlöse daran 40 (Verlag) : 60 (Autor), besser aber 30 (V) : 70 ( A). Eine 50prozentige Aufteilung sollte auf jeden Fall nach oben verhandelbar sein.
des Autors vor.

FairerBuchmarkt: Laut Ausschreibung erhält der Gewinner einen Buchvertrag. Wie sehen die Bedingungen dieses Vertrags aus? Oder stimmt, wer teilnimmt, automatisch einem Vertrag zu, den er gar nicht kennt?

 

Bastei-Lübbe: Nachdem wir sämtliche Einsendungen gesichtet haben, werden wir einen Gewinner ermitteln, der uns mit seinem Exposé am meisten überzeugt hat. Dem Gewinner werden wir unseren Verlagsvertrag für digitale Erstveröffentlichungen anbieten5. Dieser hat sich nicht nur seit langem bewährt, sondern ist bei unseren zahlreichen Autoren für digitale Stoffe auch sehr anerkannt. Selbstverständlich wird es, wie bei Vertragsverhandlungen üblich, Spielräume geben, innerhalb derer miteinander verhandelt werden kann.

Nina George, Tobias Kiwitt, Hans Peter Roentgen, Jana Jürß
 

Fairer Buchmarkt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Autoren und Autorinnen auch bei Vertragsangelegenheiten beizustehen. Deswegen veröffentlichen wir hier entsprechende Tipps und Hinweise.
Wir werden dabei nur bei extremem Missverhalten gegenüber zahlreichen Autoren und Autorinnen einen Verlag bei seinem Namen nennen, ansonsten werden wir nur die heiklen Vertragsklauseln klären, die für Autoren und Autorinnen nicht tragbar sind. Wir verfremden den Wortlaut der Beispiele, nicht aber dessen Inhalt.

Wir schützen zudem unsere Quellen und fragen jeden Autoren oder Autorin, die uns ihre Erfahrungen zukommen lässt, um Erlaubnis, um seinen oder ihren „Fall“ hier vorzustellen.